Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Aktenauszüge
English translation:
abstracts of record
Added to glossary by
Johanna Timm, PhD
Mar 31, 2003 03:12
21 yrs ago
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German term
Aktenauszügen
German to English
Law/Patents
Law (general)
Der eine betrifft die Beschaffung
von Aktenauszügen für Dritte,
einer die Mehrfachverteidung
und der Dritte die Hinterlegung
beim Gegenwalt.
Diese Vielfalt der Meinungen
ist für den praktizierenden Rechtsanwalt verwirrend.
Er muß wissen, wie er im Einzelfall
ermitteln soll, ob es sich um
widerstreitende Interessen
zweier Parteien handelt,
die er nicht beide vertreten darf oder ob die Interessen gleichgelagert sind,
so daß er beiden Parteien dienen kann.
Dazu geeignet ist allein eine rein objektive Bewertung der Interessenlage ohne Rücksicht auf die
Zielsetzung der Parteien
und deren Beurteilung.
Demgemäß ist eine abweichende
Beurteilung der Interessenslage
durch die Parteien ebenso bedeutungslos wie ihre Einwilligung
in ein pflichtwidriges Handeln,
es sei denn, daß die Einwilligung
den Interessengegensatz und damit die
Pflichtwidrigkeit aufhebt.
Unerheblich ist, ob die Tätigkeit des Rechtsanwalts seinem Mandanten
schadet oder der anderen Parteien nutzt.
Ein Interessengegensatz schließt nicht aus,
daß die Parteien
gleichgerichtete Interesse haben.
Insoweit besteht das Tätigkeitsverbot nicht. Auch ist der Rechtanwalt befugt,
einen Interessensstreit zweier Parteien untereinander auszugleichen.
Mehrere Problemkreise sind für die tägliche praxis
von besonderer Bedeutung.
Der eine betrifft die Beschaffung
von Aktenauszügen für Dritte,
einer die Mehrfachverteidung
und der Dritte die Hinterlegung
beim Gegenwalt.
von Aktenauszügen für Dritte,
einer die Mehrfachverteidung
und der Dritte die Hinterlegung
beim Gegenwalt.
Diese Vielfalt der Meinungen
ist für den praktizierenden Rechtsanwalt verwirrend.
Er muß wissen, wie er im Einzelfall
ermitteln soll, ob es sich um
widerstreitende Interessen
zweier Parteien handelt,
die er nicht beide vertreten darf oder ob die Interessen gleichgelagert sind,
so daß er beiden Parteien dienen kann.
Dazu geeignet ist allein eine rein objektive Bewertung der Interessenlage ohne Rücksicht auf die
Zielsetzung der Parteien
und deren Beurteilung.
Demgemäß ist eine abweichende
Beurteilung der Interessenslage
durch die Parteien ebenso bedeutungslos wie ihre Einwilligung
in ein pflichtwidriges Handeln,
es sei denn, daß die Einwilligung
den Interessengegensatz und damit die
Pflichtwidrigkeit aufhebt.
Unerheblich ist, ob die Tätigkeit des Rechtsanwalts seinem Mandanten
schadet oder der anderen Parteien nutzt.
Ein Interessengegensatz schließt nicht aus,
daß die Parteien
gleichgerichtete Interesse haben.
Insoweit besteht das Tätigkeitsverbot nicht. Auch ist der Rechtanwalt befugt,
einen Interessensstreit zweier Parteien untereinander auszugleichen.
Mehrere Problemkreise sind für die tägliche praxis
von besonderer Bedeutung.
Der eine betrifft die Beschaffung
von Aktenauszügen für Dritte,
einer die Mehrfachverteidung
und der Dritte die Hinterlegung
beim Gegenwalt.
Proposed translations
(English)
4 +4 | abstracts of record | Johanna Timm, PhD |
5 | file [or record] excerpts / document production | Maureen Holm, J.D., LL.M. |
Proposed translations
+4
25 mins
Selected
abstracts of record
or excerpts from the record= Aktenauszüge
as per Romain, Dict. of Legal Terms
as per Romain, Dict. of Legal Terms
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2 hrs
file [or record] excerpts / document production
1) An attorney provides file or document excerpts for third persons, such as expert witnesses engaged for the prosecution or defense of the action.
2) An attorney also provides file excerpts to third persons, such as opposing counsel, in response to a demand for document production as the case is being prepared for trial.
2) An attorney also provides file excerpts to third persons, such as opposing counsel, in response to a demand for document production as the case is being prepared for trial.
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