Übersetzung bestätigen aber nicht beglaubigen??
Thread poster: Carina Lippl
Carina Lippl
Carina Lippl
Germany
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Mar 11, 2018

Liebe Kollegen,

ich habe für einen Kunden deutsche Dokumente ins Englische übersetzt, da er diese für die Beantragung eines Visums benötigt. Laut Aussage der zuständigen Behörde müssen die Dokumente nicht beglaubigt sein, sie wollen nur die Gewissheit haben, dass ein "staatlich anerkannter Übersetzer" die Übersetzungen gemacht hat und nicht der Kunde in seinem Kämmerchen.

Wie löse ich die Situation? Mit einer Beglaubigung wäre die Sache natürlich vom Tisc
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Liebe Kollegen,

ich habe für einen Kunden deutsche Dokumente ins Englische übersetzt, da er diese für die Beantragung eines Visums benötigt. Laut Aussage der zuständigen Behörde müssen die Dokumente nicht beglaubigt sein, sie wollen nur die Gewissheit haben, dass ein "staatlich anerkannter Übersetzer" die Übersetzungen gemacht hat und nicht der Kunde in seinem Kämmerchen.

Wie löse ich die Situation? Mit einer Beglaubigung wäre die Sache natürlich vom Tisch - jedoch bin ich lediglich für Spanisch beeidigt, nicht aber für Englisch. Darf ich überhaupt einen Bestätigungsvermerk ohne Stempel setzen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen lieben Dank!!
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Max Chernov
Max Chernov
Russian Federation
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Möglichkeit Mar 13, 2018

Ich weiss nicht, wie es in Deutschland üblich ist. In Russland gibt es so einen Ausweg, der Übersetzer kann selbst diesen Text mit einem Stempel markieren, wo es steht, dass dieses Dokument aus dem Deutschen von einem Übersetzer ins Russische übertragen ist, Datum, Unterschrift des Übersetzers. So ohne Kummer mit der Beglaubigung und ohne zusätzliche Ausgaben für alle Parteien. Kann das in Ihrer Situation helfen?

 
Doreen Schäfer
Doreen Schäfer  Identity Verified
Spain
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Rechnung als Nachweis Mar 13, 2018

Hallo Carina,

mit beglaubigt und bestätigt kenne ich mich zwar nicht aus, aber reicht nicht allein deine Rechnung als Nachweis aus, dass der Kunde es nicht selbst hingeschustert hat? Immerhin ist es auch ein rechtsgültiges Dokument. Vielleicht gibt sich das Amt ja schon damit zufrieden.

Sonnige Grüße


 
Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 11:36
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Was ein Beweismittel ist und was nicht Mar 13, 2018

Doreen Schäfer wrote:

mit beglaubigt und bestätigt kenne ich mich zwar nicht aus, aber reicht nicht allein deine Rechnung als Nachweis aus, dass der Kunde es nicht selbst hingeschustert hat? Immerhin ist es auch ein rechtsgültiges Dokument.

Hm. Das ist günstigstenfalls ein Nachweis dafür, dass die Fragestellerin vom Kunden die Bezahlung irgendeiner Übersetzung verlangt hat. Da man aber Rechnungen grundsätzlich nicht unterschreibt, sind sie in diesem Szenario ohnehin kein brauchbares Beweismittel. Was nicht ausschließt, dass ein juristisch unbeleckter Behördenmitarbeiter das anders sehen könnte - aber der sitzt dann auf dem falschen Stuhl, immerhin hat er ja eine Verantwortung für das korrekte "Funktionieren" des Staates.

Wenn die Behörde nicht dem treuherzigem Blick des Kunden (der ja schließlich im Eigeninteresse alles und jedes behaupten kann/wird) glauben will, braucht sie einen Beleg dafür, wer die vorgelegte Übersetzung angefertigt hat und zu welcher Vorlage die gehört. Deswegen müssen Vorlage, Übersetzung und Bestätigung/Beglaubigung körperlich miteinander verbunden werden.


 
Ylenia Forti
Ylenia Forti
Germany
Local time: 11:36
German to Italian
+ ...
Bestätigt/beglaubigt Apr 9, 2018

Carina Lippl wrote:

Liebe Kollegen,

ich habe für einen Kunden deutsche Dokumente ins Englische übersetzt, da er diese für die Beantragung eines Visums benötigt. Laut Aussage der zuständigen Behörde müssen die Dokumente nicht beglaubigt sein, sie wollen nur die Gewissheit haben, dass ein "staatlich anerkannter Übersetzer" die Übersetzungen gemacht hat und nicht der Kunde in seinem Kämmerchen.

Wie löse ich die Situation? Mit einer Beglaubigung wäre die Sache natürlich vom Tisch - jedoch bin ich lediglich für Spanisch beeidigt, nicht aber für Englisch. Darf ich überhaupt einen Bestätigungsvermerk ohne Stempel setzen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen lieben Dank!!



Liebe Kollegin,

grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass Übersetzer keine beglaubigten, sondern nur bestätigte Übersetzungen machen (auch die öffentlich bestellten und beeidigten). Man verwendet zwar immer den Begriff "beglaubigt", korrekt ist jedoch die Bezeichnung "bestätigte Übersetzungen", gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 ZPO. Beglaubigungen können nur von Notaren und sonstigen ermächtigten Stellen vorgenommen werden.
Darüber hinaus würde ich an deiner Stelle einfach meinen Stempel anbringen (es ist ja in deinem Fall nicht von Bedeutung mit welcher Sprache du arbeitest, es geht nur um den "Beweis", dass die Übersetzung auch von einer Übersetzerin gemacht worden ist) und meine Kontaktdaten geben für weitere Fragen.

Liebe Grüße

Ylenia


 
Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 11:36
English to German
Vorsicht mit Stempeln, die täuschen könnten Apr 10, 2018

Ylenia Forti wrote:

Darüber hinaus würde ich an deiner Stelle einfach meinen Stempel anbringen (es ist ja in deinem Fall nicht von Bedeutung mit welcher Sprache du arbeitest, es geht nur um den "Beweis", dass die Übersetzung auch von einer Übersetzerin gemacht worden ist)

Da würde ich vorsichtig sein. Es kann immer nur um den Inhalt der Urkunde gehen, den kann man nicht durch "unsichtbare" Nebenabreden oder im Hinterkopf vorhandene Verwendungsmotive einschränken oder modifizieren. Schließlich kann die Urkunde ja später beliebigen Parteien vorgelegt werden, die NUR die Urkunde sehen und sonst nichts. Die müssen sich dann darauf verlassen dürfen, dass die Urkunde in allen Teilen, auch in der Unterschrift "stimmt" und nichts vortäuscht.

Je nachdem, wie der Stempel aussieht (das hängt auch vom Bundesland ab!), täuscht er aber in unserem Fall eine falsche Tatsache vor. Z. B. dann, wenn da "beeidigt" oder irgendetwas Ähnliches draufsteht oder wenn ein Gericht oder eine andere amtliche Bezeichnung (z. B. "Freistaat Bayern") angegeben ist. Diese Angaben gelten ja für die betreffende Sprache gar nicht wirklich.

Man kann sich natürlich einen Stempel kaufen, auf dem NUR "Vanessa Schmitz, Übersetzerin" steht, ggf. mit Titel, falls man einen für die betreffende Sprache hat. Das wäre ok, und so würde ich das machen. (Normalerweise benutzt man doch ohnehin nicht nur den einen Stempel für alles und jedes?!)


 


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